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   OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97   

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OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97 (https://dejure.org/1997,3144)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.08.1997 - 12 L 2598/97 (https://dejure.org/1997,3144)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. August 1997 - 12 L 2598/97 (https://dejure.org/1997,3144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 124a Abs. 3 VwGO; § 58 Abs. 1 VwGO; § 78 AsylVfG
    Asylverfahren; Berufung; Berufungsbegründung; Frist; Belehrung; Zustellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Asylverfahren; Berufung; Berufungsbegründung; Frist; Belehrung; Zustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, Beilage Nr. 12, 92
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1997 - 1 A 5701/96

    Asylverfahrensgesetz; Berufung; Begründung; Vorlagefrist; Belehrung über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97
    § 124a Abs. 3 Satz 1 VwGO, nach dem die Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Berufung zu begründen ist, gilt auch für Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz (wie OVG NW, Beschl. v. 7. Juli 1997 - 1 A 5701/96.A -).

    Der Lauf der Frist zur Vorlage der Berufungsbegründung setzt voraus, daß der Berufungskläger bei Zulassung seiner Berufung über das Erfordernis der Berufungsbegründung belehrt worden ist (gegen OVG NW, Beschl. v. 7. Juli 1997 - 1 A 5701/96.A -) und der Beschluß über die Zulassung der Berufung nach Maßgabe des § 56 Abs. 1, 2 VwGO i.V.m. §§ 1 ff VwZG förmlich "zugestellt" worden ist.

    Das OVG NRW hat in seinem Beschluß vom 7. Juli 1997 ( - 1 A 5701/96.A -), der dem rechtsmittelführenden Beteiligten bekannt ist, die Frage, ob die allgemeinere und spätere Regelung des § 124a Abs. 3 Satz 1 VwGO auf das gerichtliche Asylverfahren anzuwenden ist oder §§ 78, 79 AsylVfG insoweit eine durch die spätere Regelung nicht verdrängte, weil speziellere und abschließende Regelung enthalten, dahin beantwortet, daß § 124a Abs. 3 Satz 1 VwGO anzuwenden sei.

    Der Berichterstatter teilt nicht die entgegenstehende Rechtsansicht des OVG NRW (Beschl. v. 7. Juli 1997 - 1 A 5701/96.A), nach der die Frist zur Vorlage der Berufungsbegründung unabhängig davon zu laufen beginne, ob der Berufungskläger bei Zulassung seiner Berufung über das Erfordernis der Berufungsbegründung belehrt worden ist; das OVG NRW hat zu dieser Frage ausgeführt:.

    Dies gilt auch hinsichtlich der Fragen, ob § 124a Abs. 3 VwGO in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz anzuwenden ist und ob nach § 58 Abs. 1 VwGO über den Lauf der Berufungsbegründungsfrist zu belehren ist, weil eine den Anforderungen des § 124a Abs. 3 VwGO genügende Berufungsbegründung vorgelegt worden ist und die Frage, ob mangels förmlicher Zustellung die einmonatige Berufungsbegründungsfrist in Lauf gesetzt worden ist (zu dieser Frage verhält sich der Beschluß des OVG NRW vom 7. Juli 1997 - 1 A 5701/96.A - nicht), der Beantwortung insoweit die Entscheidung selbständig trägt, keiner grundsätzlichen Klärung bedarf.

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97
    Das Gericht muß sich die feste Überzeugung vom Wahrheitsgehalt des Vorbringens verschaffen (BVerwG, Urt. vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180, 181; BVerwG, Urt. vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 -, EZAR 630 Nr. 23).

    Dabei hat es das Bundesverwaltungsgericht den Tatsachengerichten nahegelegt, den eigenen Erklärungen des Asylsuchenden größere Bedeutung beizumessen als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist, und den Beweiswert seiner Aussage im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen (BVerwG, Urt. vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180, 181; BVerwG, Urt. vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37, 113, 116).

    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Asylsuchenden nur geglaubt werden, wenn diese Unstimmigkeiten überzeugend aufgelöst werden (BVerwG, Urt. vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180, 181; Urt. vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 -, EZAR 630 Nr. 25; s.a. BVerfG - 1. Kammer des Zweiten Senats -, Beschl. vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 1384/90 -, InfAuslR 1991, 171, 175; Beschl. vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, 231, 233).

  • OVG Niedersachsen, 11.06.1997 - 12 L 1559/97

    Abschiebungsschutz: Kosovo-Albanerin droht im Kosovo; Abschiebungsschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97
    Diese Beurteilung ist unter Auswertung neuerer Erkenntnismittel in dem Urteilen vom 11. Juni 1997 (-12 L 1559/97) und 24. Juni 1997 (- 12 L 6911/96 -) (ein Auszug aus diesem den anderen Beteiligten bekannten Urteil ist dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung übergeben worden) bestätigt worden.

    Auch die aktuellen Verhältnisse im Kosovo rechtfertigen - weiterhin - die Einschätzung, daß die Angehörigen der albanischen Volksgruppe im Kosovo weder gegenwärtig noch in absehbarer Zukunft einer asylrechtlich erheblichen unmittelbaren staatlichen oder dem serbischen Staat zurechenbaren mittelbaren Gruppenverfolgung ausgesetzt sind bzw. ausgesetzt sein werden; in diese Beurteilung sind auch die dem Berichterstatter nach den Urteilen vom 23. Januar 1997 (- 12 L 4581/96 -), 11. Juni 1997 (12 L 1559/97) und 24. Juni 1997 (- 12 L 5911/96 -), auf die wegen der Entwicklungen in jüngerer Zeit verwiesen wird, bekanntgewordenen Erkenntnismittel eingeflossen, wie sie in der vor dem Termin übersandten Erkenntnismittelliste bezeichnet sind.

  • OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95

    Gruppengerichtete Verfolgung; Albaner; Kosovo; Exilpolitische Betätigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97
    Zu den insoweit heranzuziehenden Maßstäben verweist der Berichterstatter auf die - den Beteiligten bekannten - Urteile des Senats vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) und 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), die sich der Berichterstatter zu eigen und zum Gegenstand auch dieses Urteils macht, in denen diese Maßstäbe im einzelnen dargelegt sind.

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -), 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), 12. September 1996 (- 12 L 3611/96 -) und 23. Januar 1997 (- 12 L 4581/96 -), die den Beteiligten ihrem wesentlichen Inhalt nach bekannt sind, eingehend dargelegt, daß und aus welchen Gründen die Angehörigen der albanischen Bevölkerungsgruppe im Kosovo nicht einer gruppengerichteten Verfolgung ausgesetzt (gewesen) sind; diese Beurteilung greift auch für den Ausreisezeitpunkt der Kläger.

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97
    Da die Revisionsbegründungsfrist dem § 58 Abs. 1 VwGO unterfällt (vgl. Urteil vom 25. März 1993 - BVerwG 5 C 45.91 -, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt), wird infolge des Fehlens der Angabe des Sitzes die Revisionsbegründungsfrist nicht in Gang gesetzt.

    In dem in Bezug genommenen Urteil vom 25. März 1993 (- BVerwG 5 C 45.91 -, insoweit in BVerwGE 92, 220, 224, nicht abgedruckt) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 28.09.1995 - 12 L 2034/95

    Gruppenverfolgung; Kosovo; Albaner; Mitgliedschaft in der LDK; Deserteur;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97
    Zu den insoweit heranzuziehenden Maßstäben verweist der Berichterstatter auf die - den Beteiligten bekannten - Urteile des Senats vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) und 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), die sich der Berichterstatter zu eigen und zum Gegenstand auch dieses Urteils macht, in denen diese Maßstäbe im einzelnen dargelegt sind.

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -), 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), 12. September 1996 (- 12 L 3611/96 -) und 23. Januar 1997 (- 12 L 4581/96 -), die den Beteiligten ihrem wesentlichen Inhalt nach bekannt sind, eingehend dargelegt, daß und aus welchen Gründen die Angehörigen der albanischen Bevölkerungsgruppe im Kosovo nicht einer gruppengerichteten Verfolgung ausgesetzt (gewesen) sind; diese Beurteilung greift auch für den Ausreisezeitpunkt der Kläger.

  • BVerwG, 06.12.1984 - 9 C 41.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Begründung - Anforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97
    Hiernach verlangen Sinn und Zweck einer besonderen Revisionsbegründung, daß sie aus sich selbst heraus verständlich ist, so daß eine Bezugnahme auf Schriftsätze, die im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision eingereicht worden sind, grundsätzlich nicht ausreichen, um den Vorschriften über die Revisionsbegründung zu genügen (s. - m.w.N. - BVerwG, Beschl. v. 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 -, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65 = NJW 1985, 1235-1236 = DÖV 1985, 581-582 = BayVBl 1986, 31-31; Beschl. v. 30. August 1988 - 9 C 20.88 -, InfAuslR 1989, 32-35 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 93 = BayVBl 1990, 124-125); abzuverlangen ist vielmehr grundsätzlich eine aus sich heraus verständliche Begründung, welche die Rechtsmittelgründe bezeichnet und erkennen läßt, daß sie auf einer gegenüber der Begründung des Zulassungsantrages eigenständigen Prüfung, Sichtung und rechtlichen Durchdringung des Sach- und Streitstoffs aufbaut (BVerwG, Beschl. v. 13. Juli 1989 - 4 B 140/88 -, Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1990, 459-460).

    Eine "vollinhaltliche" Bezugnahme des Revisionsklägers auf die Nichtzulassungsbeschwerde kann aber dann als Revisionsbegründung gemäß § 139 Abs. 2 S. 2 VwGO ausreichend sein, wenn die Beschwerdeschrift den Anforderungen (auch) an eine Revisionsbegründung genügt und - bei mehreren im Beschwerdeverfahren geltend gemachten Zulassungsgründen - in der Revisionsschrift bzw. Revisionsbegründungsschrift unmißverständlich klargestellt wird, welche der geltend gemachten Zulassungsgründe - nunmehr als Revisionsgründe - zur Stützung der Revision dienen sollen; denn die Verfahrensvorschriften sind nicht Selbstzweck, sondern sollen die Urteilsfindung im Wege eines schnellen und zweckmäßigen Verfahrens gewährleisten (s. - m.w.N. - BVerwG, Beschl. v. 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 -, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65 = NJW 1985, 1235-1236 = DÖV 1985, 581-582 = BayVBl 1986, 31-31; s.a. BVerwG, Urt. v. 30. August 1988 - 9 C 20.88 -, InfAuslR 1989, 32-35 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 93 = BayVBl 1990, 124-125).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe - Ausreichende Begündung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97
    Hiernach verlangen Sinn und Zweck einer besonderen Revisionsbegründung, daß sie aus sich selbst heraus verständlich ist, so daß eine Bezugnahme auf Schriftsätze, die im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision eingereicht worden sind, grundsätzlich nicht ausreichen, um den Vorschriften über die Revisionsbegründung zu genügen (s. - m.w.N. - BVerwG, Beschl. v. 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 -, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65 = NJW 1985, 1235-1236 = DÖV 1985, 581-582 = BayVBl 1986, 31-31; Beschl. v. 30. August 1988 - 9 C 20.88 -, InfAuslR 1989, 32-35 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 93 = BayVBl 1990, 124-125); abzuverlangen ist vielmehr grundsätzlich eine aus sich heraus verständliche Begründung, welche die Rechtsmittelgründe bezeichnet und erkennen läßt, daß sie auf einer gegenüber der Begründung des Zulassungsantrages eigenständigen Prüfung, Sichtung und rechtlichen Durchdringung des Sach- und Streitstoffs aufbaut (BVerwG, Beschl. v. 13. Juli 1989 - 4 B 140/88 -, Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1990, 459-460).

    Eine "vollinhaltliche" Bezugnahme des Revisionsklägers auf die Nichtzulassungsbeschwerde kann aber dann als Revisionsbegründung gemäß § 139 Abs. 2 S. 2 VwGO ausreichend sein, wenn die Beschwerdeschrift den Anforderungen (auch) an eine Revisionsbegründung genügt und - bei mehreren im Beschwerdeverfahren geltend gemachten Zulassungsgründen - in der Revisionsschrift bzw. Revisionsbegründungsschrift unmißverständlich klargestellt wird, welche der geltend gemachten Zulassungsgründe - nunmehr als Revisionsgründe - zur Stützung der Revision dienen sollen; denn die Verfahrensvorschriften sind nicht Selbstzweck, sondern sollen die Urteilsfindung im Wege eines schnellen und zweckmäßigen Verfahrens gewährleisten (s. - m.w.N. - BVerwG, Beschl. v. 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 -, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65 = NJW 1985, 1235-1236 = DÖV 1985, 581-582 = BayVBl 1986, 31-31; s.a. BVerwG, Urt. v. 30. August 1988 - 9 C 20.88 -, InfAuslR 1989, 32-35 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 93 = BayVBl 1990, 124-125).

  • BVerwG, 21.06.1969 - III B 61.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97
    Für die in der Literatur (Meissner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO Komm., § 58 RdNr. 18) gegen die hier vertretene Auffassung angeführte Überlegung, der Zweck von § 58 Abs. 1 VwGO, die Verfahrensbeteiligten vor Rechtsunkenntnis zu schützen, lege seine Anwendung in Fällen wie hier nahe, ist nach alledem kein Raum (vgl. in diesem Zusammenhang auch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1969 - III B 61.69 -, DVBl. 1970, 279 zur Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich der Nichtzulassungsbeschwerde).".

    Keine andere Beurteilung rechtfertigt, daß nach der von dem OVG NRW herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (s. - m.w.N. - Beschl. v. 21. Juni 1969 - III B 61.69 -, DVBl. 1970, 279 f. = Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 155) in der Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich der Nichtzulassungsbeschwerde nicht auch auf die Begründungspflicht und -frist hingewiesen zu werden braucht (so auch - für den Antrag auf Zulassung der Beschwerde nach § 78 Abs. 4 AsylVfG - HessVGH, Beschl. v. 10. Dezember 1992 - 13 UZ 2020/92 -, EZAR 633 Nr. 20 = NVwZ 1993, 803; ThürOVG, Beschl. v. 19. Juni 1997 - 3 ZKO 359/97 -).

  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97
    Grundsätzlich statthaft ist daher auch eine Bezugnahme auf den das Rechtsmittel zulassenden Beschluß (BVerwG, Urt. v. 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20/83 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135 = NVwZ 1984, 102-102 [Verfahrensmangel]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1997 - 14 A 2800/94

    Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo; Rückkehr; Asylantragsstellung;

  • OVG Thüringen, 19.06.1997 - 3 ZKO 359/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Inhalt der Rechtsmittelbelehrung;

  • BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84

    Wiedereinsetzungsantrag - Erfolglosigkeit - Begründungsfrist - Versäumung -

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

  • BVerwG, 05.07.1957 - Gr. Sen. 1.57

    Hinweis auf die Revisionsbegründungsfrist in einer Rechtsmittelbelehrung einer

  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

  • BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69

    Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

  • OVG Saarland, 08.02.1995 - 9 R 25/95

    Gruppenverfolgung; Kosovo-Albaner; Bundesrepublik Jugoslawien; Referenzfälle;

  • OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96

    Keine Gruppenverfolgung von Kosovo-Albanern; Amnestiegesetz; Asyl;

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

  • VGH Hessen, 10.12.1992 - 13 UZ 2020/92

    Antrag auf Zulassung der Berufung nach AsylVfG § 78 Abs 4 S 1 - Darlegung der

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung der Tatsachengrundlage im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1997 - 1 A 1402/97

    Berufung; Asylverfahren; Begründung; Gefahr der Verfolgung; Rückkehr in

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

  • BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 14.93

    Rechtsmittelbelehrung - Sprungrevision - Zustimmung - Frist

  • OVG Niedersachsen, 13.11.1997 - 12 L 3959/97

    Begriff des Asylfolgeantrags;; Asylfolgeantrag; Durchentscheiden;

    Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in seinen Urteilen vom 28. September 1995 - 12 L 2034/95 - und vom 12. August 1997 - 12 L 2598/97 -, die den Beteiligten bekannt sind (s. u.a. die Verfügung des Berichterstatters vom 29. August 1997) eingehend dargelegt, daß und aus welchen Gründen die Angehörigen der albanischen Bevölkerungsgruppe im Kosovo auch im Jahre 1994 und in den darauffolgenden Jahren, d.h. bis zum Sommer 1997 einer gruppengerichteten Verfolgung nicht ausgesetzt gewesen sind.

    Daß insoweit einem nicht vorverfolgten Asylsuchenden wie dem Kläger eine politische Verfolgung nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Kosovo bis zum August 1997 gedroht hat und daß insoweit weder eine Anerkennung als Asylberechtigter noch die Feststellung nach § 51 Abs. 1 AuslG in Betracht gekommen wäre, hat der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts unter Bezugnahme auf die damals bekannten Erkenntnisse in seinen den Beteiligten bekannten (s. die Verfügung des Berichterstatters vom 29. August 1997) Urt. v. 12. August 1997 - 12 L 2598/97 - bereits festgestellt.

    Vielmehr wird die (zuletzt) in dem Urteil des 12. Senats vom 12. August 1997 - 12 L 2598/97 - gefundene Bewertung auch durch die Auswertung der Quartals-, Monats- und Wochenberichte des "Council for the Defence of Human Rights and Freedoms" (CDHRF) bestätigt, die gerade nicht auf eine qualitative und quantitative Veränderung der Lage zu Lasten der albanischen Volkszugehörigen weisen.

  • OVG Niedersachsen, 22.07.1999 - 12 L 1431/99

    Zur Reichweite des § 77 Abs. 1 AsylVfG bei der; Asylverfahren;

    Die Berufung des Bundesbeauftragten ist nach Anhörung der Beteiligten (§ 125 Abs. 2 Satz 2 VwGO) durch Beschluss (§ 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO) als unzulässig zu verwerfen; denn entgegen § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO - die Bestimmung des § 124a Abs. 3 VwGO gilt auch in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz (BVerwG, Urt. v. 30.6.1998 - BVerwG 9 C 6.98 -, NVwZ 1998, 1311 (1312) u. Senat, Urt. v. 12.8.1997 (12 L 2598/97) - enthält sie nicht die im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (Berufungsgründe).

    Findet § 124a Abs. 3 VwGO auch im Asylprozess uneingeschränkt Anwendung (BVerwG, Urt. v. 30.6.1998, aaO u. Senat, Urt. v. 12.8.1997 - 12 L 2598/97 - ), so ist hieraus zu folgern, dass es einem Berufungsführer nicht gestattet ist, erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, ggf. erst in der, u. U. erst Jahre nach dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist anberaumten letzten mündlichen Verhandlung seine Berufung substantiiert zu begründen.

  • VGH Hessen, 15.01.1998 - 6 UE 2729/97

    Asylverfahren: Geltung der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 bejaht

    Die in Absatz 3 der Vorschrift des § 124 a VwGO normierte Begründungspflicht findet auch in Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz Anwendung (so auch: OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1997 - 1 A 5701/96.A -, DVBl. 1997, 1340 = EZAR 633 Nr. 31; OVG Thüringen, 24.07.1997 - 3 KO 87/97 -, EZAR 633 Nr. 32: NVwZ-Beilage 1997, 91; Niedersächsisches OVG, 12.08.1997 - 12 L 2598/97 - VGH Baden-Württemberg, 27.11.1997 - A 16 S 1931/97 - Hess. VGH, 18.12.1997 - 3 UE 3400/97.A - a.A. Bayerischer VGH, 12.09.1997 - 25 B 97.33256 -, DVBl. 1997, 1332 = EZAR 633 Nr. 33; offengelassen in: BVerwG, 25.08.1997 - 9 B 690.97 (9 PKH 94.97) -, DVBl. 1997, 1325).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5330/98

    Form der Berufungsbegründung nach Zulassung; Belehrung über Frist für

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Berufungsführer über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 VwGO gemäß § 58 Abs. 1 VwGO mit dem Beschluss über die Zulassung der Berufung zu belehren (BVerwG, Urt. v. 30.6.1998 mit Bezug auf die grundlegende Entscheidung im Rahmen des Revisionsrechts im Beschluss des Großen Senats vom 5.7.1957 - BVerwG Gr.Sen. 1.57 -, BVerwGE 5, 178; BVerwG, Urt. v. 20.8.1993 - 8 C 14.93 -, NVwZ-RR 1994, 361; so auch Nds. OVG, Urt. v. 12.8.1997 - 12 L 2598/97 - = NVwZ-Beil. 1997, S. 92 (dort mit falschem Aktenzeichen); VGH Mannheim, Urt. v. 15.12.1997 - A 16 S 1934/97 -, NVwZ-Beil.
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